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Assoziierung | bpb.de

Assoziierung

A. bezeichnet den vertraglichen Zusammenschluss von Interner Link: Staaten, Organisationen oder Personen zur Wahrnehmung bzw. Durchsetzung gemeinsamer Interner Link: Interessen. Wie im Falle des Interner Link: Europarechtes kann A. auch den Anschluss von Nichtbeteiligten an ein bestehendes Bündnis bedeuten, ohne dass diese volle Mitgliedschaft erlangen, so z. B. die Interner Link: AKP-Staaten.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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